Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen ist Pflicht des Arbeitgebers
Dass die Psyche eine wichtige Rolle bei der Gesundheit im Beruf spielt, ist heute unbestritten. Wie groß ist der Zeitdruck? Kann ohne störende Unterbrechungen gearbeitet werden? Wie viel Rückhalt geben Vorgesetzte?
Rahmenbedingungen wie diese wirken sich auf die einzelnen Beschäftigten aus; sie fördern deren Wohlbefinden – sie können aber auch die Gesundheit gefährden.
Unternehmen sind daher verpflichtet, in der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungsfaktoren einzugehen. Seit 2013 steht diese Anforderung explizit im Arbeitsschutzgesetz.
Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung. Ähnlich wie körperliche Belastungen gesundheitsgefährdend sein können, kann aber auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen zeit- und leistungsbezogenen Anforderungen oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit.
Deswegen ist es erforderlich, die psychische Belastung der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Ihre Vorteile und Chancen
Psychische Gesundheit der Mitarbeiter fördern
Gesundheit nachhaltig Verbessen
Arbeitsplätze optimieren und gesund gestalten
Mitarbeiter mit einbeziehen und ans Unternehmen zu binden
Führungskräfte im Umgang mit Mitarbeitern für psychischen Belastungen sensibilisieren
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