Geografische Besonderheiten (z.B. Tätigkeit in großer Höhe)
Erhöhte Belastung durch UV-Strahlung.
Voruntersuchung
Vor jedem Aufenthalt im Ausland im Sinne der Auswahlkriterien ist eine ärztliche Beratung durch einen ermächtigten Arzt über die besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen sowie über die ärztliche Versorgung am vorgesehen Einsatzort erforderlich. Die Beratung schließt insbesondere Hinweise auf eine erforderliche Malaria- und Impfprophylaxe ein. Bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z.B. bei besonders schlechter ärztlicher Versorgung, ständig wechselndem Einsatzort, besonders hoher Infektionsgefahr, besonderer beruflicher Belastung) ist ungeachtet der Dauer des Arbeitsaufenthaltes eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Vor einem erneuten Arbeitsaufenthalt im Ausland ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich, wenn die Rückkehruntersuchung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Eine ärztliche Beratung ist weiterhin erforderlich.
Nachuntersuchung nach Rückkehr aus dem Ausland
Eine Nachuntersuchung wird üblicherweise nach Beendigung der Tätigkeit, sowie erneut 24-36 Monate später durchgeführt. Einzige Ausnahme bilden mehrwöchige Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen nach der Reise, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken geben könnten.
Auch neu eingetretene Schwangerschaften, oder der Wechsel in ein Land mit erheblich verschiedenen klimatischen Belastungen sorgen für eine frühzeitige Nachuntersuchung.