Liegt bei Ihnen eine Erkrankung oder Behinderung vor, gibt es sonstige körperliche Probleme, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen können, so kann die Führerscheinstelle Sie zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung auffordern. Sie können aber auch unabhängig von Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu einer (fach-)ärztlichen Begutachtung aufgefordert werden, wenn bei Ihnen eine Alkoholabhängigkeit bekannt wird oder der Verdacht besteht, dass Sie Drogen konsumieren.
Wir erstellen für Sie ein Gutachten mit ausführlicher Anamnese und Untersuchung und nehmen uns viel Zeit für Sie, damit Sie Ihre gesundheitliche Situation ausführlich darstellen können.
Abhängig von der Fragestellung der Behörde werden eventuell psychologische Leistungstests am Computer durchgeführt, um Ihr Reaktionsvermögen, Ihre Konzentrationsfähigkeit und Ihre Aufmerksamkeitsleistung zu prüfen. Hierzu müssen Sie weder Erfahrung am Computer haben noch Höchstleistungen vollbringen.
Sie erhalten nach der Untersuchung ein ausführliches Gutachten von uns.
Selbstverständlich gilt auch hier die ärztliche Schweigepflicht, das bedeutet nur Sie erhalten das Gutachten und entscheiden selber ob und an wen Sie es weitergeben.