Beratung / Sucht am Arbeitsplatz

Beratung / Sucht am Arbeitsplatz


Vorbeugen. Helfen. Vernetzen. Aktiv werden bei Konsum und Sucht am Arbeitsplatz

Wird ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz auffällig, sind Führungskräfte aufgefordert, möglichst frühzeitig zu handeln und einzuschreiten. Im Vordergrund steht dabei, in Gesprächen eine Rückmeldung zu geben, Probleme abzuklären und dem Betroffenen Unterstützung anzubieten. Bei wiederholter Pflichtverletzung müssen Interventionen unter Umständen eine Sanktionierung (eine formale Maßnahme zur Bestrafung eines Fehlverhaltens) enthalten.

Verschiedene Suchtarten können in Unternehmen auftreten:
Es gibt stoffgebundene und nichtstoffgebundene Suchtformen. Zu den stoffgebundenen zählen unter anderem:
  • Alkoholsucht, 
  • Nikotinsucht, 
  • Medikamentensucht und 
  • Drogensucht
Bei nichtstoffgebundenen Suchtformen besteht eine psychische Abhängigkeit zu einer Verhaltensweise, zum Beispiel Kaufen, Spielen und Arbeiten (Workaholic). Beide Suchtformen, stoffgebunden und nichtstoffgebunden, erfüllen die gleichen Kriterien der Abhängigkeit.

Einige Arbeitnehmer kennen keine andere Form der Stressbewältigung als eine Flucht in die Sucht. Der Arbeitgeber kann dafür sorgen, dass die Arbeit nicht von Stress verursachenden Faktoren beeinflusst wird. Diese sind nach einer Studie vom Internationalen Institut für Sozialökonomie, dem Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt und TNS Infratest Sozialforschung unter anderem folgende:
  • Festes, verlässliches Einkommen; 
  • Sicherheit des Arbeitsplatzes; 
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis; 
  • Einfluss des Mitarbeiters auf die Arbeitsweise; 
  • Möglichkeit zur Weiterentwicklung eigener Fähigkeiten


Vorgehensweise nach dem Fünf-Stufenplan

Der Fünf-Stufenplan kommt zur Anwendung, wenn Beschäftigte Leistungsmängel oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die mit Alkohol- oder anderem Suchtmittelgebrauch oder suchtbedingtem Verhalten zusammenhängen. Stufenplangespräche setzen also dort an, wo ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstliche Pflichten oder deren Vernachlässigung in Verbindung mit dem Gebrauch von Suchtmitteln stehen.

Er stellt eine Handlungsrichtlinie für Vorgesetzte dar und erhöht damit deren Handlungssicherheit. Gleichzeitig macht er den betroffenen Mitarbeiter die Konsequenzen deutlich, die folgen, wenn sie ihr dienstliches Verhalten nicht ändern.

Ziele der Gespräche nach dem Fünf-Stufenplan sind, das Arbeits- und Leistungsverhalten zu korrigieren, indem auf der einen Seite der betroffenen Person

ein Hilfeangebot gemacht wird, sofern ihr die Veränderung ihres Verhaltens nicht aus eigener Kraft gelingt. Die Universität sagt ihr Unterstützung zu,. wenn sie, z.B. bei schädigendem oder abhängigem Konsum, Beratung und therapeutischer Hilfe in Anspruch nimmt.
Gleichzeitig wird in den Gesprächen zunehmend dienstlicher Druck aufgebaut, so dass der betroffenen Person auf ihre Entscheidungssituation deutlich wird: 
Ein Fortdauern der Auffälligkeiten wird mit arbeits- oder dienstrechtlichen Maßnahmen geahndet, die auch in letzter Konsequenz zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können.
Der Stufenplan beinhaltet eine Reihe aufeinander folgender Gespräche, in denen der dienstliche Druck stufenweise erhöht wird.

Zunächst spricht der/die direkte Vorgesetzte die betreffende Person auf ihre Auffälligkeiten an. Beim Andauern der Leistungs- und Verhaltensmängel bzw. bei erneuten Auffälligkeiten wird die Suchtberatung, in einem nächsten Schritt die Dienststelle bzw. die Personalabteilung einbezogen. Entsprechende werden arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen erst angedroht, bei weiter bestehenden Problemen auch umgesetzt.

Mögliche arbeits- oder dienstrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel insbesondere Kurz-Fehlzeiten zu reduzieren können sein:
  • Persönliche Krankmeldung beim Vorgesetzten,
  • Persönliches An- und Abmelden beim Vorgesetzten zu Dienstbeginn und -ende
In Absprache mit der Personalabteilung kann verlangt werden
  • eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Krankheitstag an
  • ein individuelles Alkoholverbot im Dienst als Zusatz zum Arbeitsvertrag
  • Diese Auflagen sollen dabei unterstützen, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen wieder nach zu kommen.(Quelle: Suchtberatung Universität Würzburg)

Für weitere Informationen nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf! 

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